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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10642/00.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10642/00.OVG (https://dejure.org/2000,14348)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.04.2000 - 2 B 10642/00.OVG (https://dejure.org/2000,14348)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG (https://dejure.org/2000,14348)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine integrierte Gesamtschule und auf dortige Teilnahme am Unterricht; Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung zur Vermeidung wesentlicher Nachteile; Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens zur Aufnahme eines Schülers in eine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Legastheniker in Integrierter Gesamtschule

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zum Anspruch eines Legasthenikers auf Aufnahme in eine Integrierte Gesamtschule

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 680
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Bayern, 21.11.1985 - 1-VII-84

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10642/00
    Ob eine derartige Handhabung schon für sich genommen recht fehlerhaft ist (s. BayVerfGH, NVwZ 1986, 290, wonach Härtefallklauseln zur Vermeidung gleichheitswidriger Verteilungsergebnisse stets eng auszulegen sind), mag im vorliegenden Eilverfahren auf sich beruhen.
  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass etwa die in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstrittene Frage, ob in Fällen einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung ein Anspruch auf überkapazitäre Zuweisung an die gewünschte Schule bis zur Grenze der Funktionsfähigkeit besteht (für einen Anspruch: OVG Bremen, Beschluss vom 25. September 1990 - 1 B 52/90 -, juris [nur Leitsatz]; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00 -, NVwZ-RR 2000, S. 680 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. September 2018 - 9 S 1896/18 -, juris, Rn. 22; vgl. auch Rux, Schulrecht, 6. Auflage 2018, Rn. 821 ff.; a.A.: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 2 ME 601/07 -, juris, Rn. 18 ff.; Hessischer VGH, Beschluss vom 16. September 2015 - 7 B 1594/15 -, juris, Rn. 30), bereits höchstrichterlich entschieden ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 2 B 11007/18

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 einer

    Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 des Beschlussabdrucks [BA]; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

    Die Hauptsache, nämlich die (vorläufige) Aufnahme der Antragstellerin in die Schule, darf daher nur "vorweggenommen" werden, wenn ihr das Abwarten des Hauptsacheverfahrens nicht zuzumuten ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass das für die Aufnahme zuständige Gremium bzw. die dafür zuständige Stelle bei nochmaliger Befassung eine für die Antragstellerin positive Entscheidung treffen wird, mit anderen Worten, es muss im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich sein, dass ein Anspruch der Antragstellerin auf Aufnahme in diese Schule besteht und eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung zu ihrer Aufnahme führen wird (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 f. BA; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

    Auch eine Integrierte Gesamtschule ist - ohne dass eine entsprechende gesetzliche Vorgabe besteht, wonach etwa bestimmte Quoten zu erfüllen wären - nicht verpflichtet, sämtliche Härtefälle zu vermeiden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 [681]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2023 - 2 B 10435/23

    Zuweisung einer anderen Grundschule aus wichtigem Grund; Streitwert

    - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 des Beschlussabdrucks [BA]; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

    Die Hauptsache, nämlich die (vorläufige) Zuweisung der Antragstellerin an ihre "Wunschschule", darf daher nur "vorweggenommen" werden, wenn ihr das Abwarten des Hauptsacheverfahrens nicht zuzumuten ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die für die Zuweisung zuständige Stelle bei nochmaliger Befassung eine für die Antragstellerin positive Entscheidung treffen wird, mit anderen Worten, es muss im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich sein, dass ein Anspruch der Antragstellerin auf Zuweisung an diese Schule besteht und eine ordnungsgemäße Entscheidung über ihren Antrag zu ihrer Zuweisung an diese Schule führen wird (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 f. BA; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2023 - 2 B 10899/23

    Kleinstpartei; Ausweisung des Stimmenanteils in der ZDF-Wahlberichtersattung der

    Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass sowohl die Ablehnung der begehrten Anordnung als auch eine Stattgabe eine rechtliche bzw. tatsächliche Vorwegnahme der Hauptsache darstellten (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680 und vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 des Beschlussabdrucks [BA]; HessVGH, Beschluss vom 27.September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

    Die Hauptsache, nämlich die begehrte Verpflichtung des Antragsgegners, darf daher nur "vorweggenommen" werden, wenn das Abwarten des Hauptsacheverfahrens nicht zumutbar ist und eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass es im Zeitpunkt der Eilentscheidung ganz überwiegend wahrscheinlich ist, dass der geltend gemachte Anspruch der Antragstellerin besteht (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680; vom 27. Juli 2017 - 2 B 11288/17.OVG -, S. 3 f. BA; vom 22.August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 42 [43] ; und vom 26. Juni 2023 - 2 B 10435/23.OVG -, juris Rn. 5; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]).

  • OVG Hamburg, 27.07.2005 - 1 Bs 205/05

    Zum Anspruch auf Teilnahme an einem Schulversuch des bilingualen

    Zwar erscheint nach den Darlegungen der Antragsteller höchst zweifelhaft, ob, wie es das Verwaltungsgericht angenommen hat, der Antrag schon deshalb nicht zum Erfolg führen könne, weil es dem Gericht verwehrt sei, die bereits verteilten Plätze, die einen gewissen Bestandsschutz genössen, nachträglich wieder zu entziehen (vgl. OVG Berlin, Beschl.v. 17.12 2004 - 8 S 110/04 - OVG Koblenz, Beschl.v. 19.4.2000, - 2 B 10642/00 -, DVBl. 2000 S. 1007).

    Es berechtigt nur dazu, bei der Verteilung gleichbehandelt, also nicht ohne vertretbaren Grund gegenüber anderen Schülerinnen und Schülern benachteiligt zu werden (vgl. OVG Koblenz, Beschl.v. 19.4.2000 - 2 B 10642/00 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als

    a) Nach einer in der Rechtsprechung (OVG Bremen, Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 -, Leitsatz in SPE 133 Nr. 1 und juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.4.2000 - 2 B 10555/00 u. a. -, NVwZ-RR 2000, 680) und der Literatur (Niehues/Rux, a. a. O., Rdnr. 628) vertretenen Ansicht kann eine Schule, die das Zugangsrecht des die Aufnahme begehrenden Schülers verkürzt und die fehlende Möglichkeit einer Vergabe von Plätzen durch das zuständige Organ zu vertreten hat, eine etwaige Kapazitätsauslastung dem Schüler solange nicht entgegenhalten, wie die äußerste Grenze ihrer Funktionsfähigkeit nicht erreicht ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.08.2020 - 2 B 10821/20

    Hinausschieben des Ruhestandes des Beamten über das Erreichen der

    Allerdings kann in diesem Fall eine einstweilige Anordnung nur ergehen, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69 [75]; BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, BVerwGE 146, 189 [197], Beschlüsse vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89 -, juris Rn. 3 und vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258 [262]; OVG RP, Beschlüsse vom 19. April 2000 - 2 B 10642/00.OVG -, NVwZ-RR 2000, 680, und vom 22. August 2018 - 2 B 11007/18.OVG -, NVwZ-RR 2019, 42 [43]; VGH BW, Beschluss vom 31. März 2015 - 4 S 630/15 -, juris Rn. 2; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2016 - 7 B 2379/16 -, NVwZ-RR 2017, 143 [144]; Schenke, in: Kopp/Schenke [Hrsg.], VwGO, 26. Aufl. 2020, § 123 Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2007 - 2 ME 601/07

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes an einer Integrierten Gesamtschule;

    a) Nach einer in der Rechtsprechung (OVG Bremen, Beschl. v. 25.9.1990 - 1 B 52/90 -, Leitsatz in SPE 133 Nr. 1 und juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.4.2000 - 2 B 10555/00 u. a. -, NVwZ-RR 2000, 680) und der Literatur (Niehues/Rux, a. a. O., Rdnr. 628) vertretenen Ansicht kann eine Schule, die das Zugangsrecht des die Aufnahme begehrenden Schülers verkürzt und die fehlende Möglichkeit einer Vergabe von Plätzen durch das zuständige Organ zu vertreten hat, eine etwaige Kapazitätsauslastung dem Schüler solange nicht entgegenhalten, wie die äußerste Grenze ihrer Funktionsfähigkeit nicht erreicht ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 9 S 2202/17

    Zuweisung eines Schülers an eine andere Schule

    Die äußerste Grenze der Aufnahmekapazität ist vielmehr erst dann erreicht, wenn es bei weiteren Aufnahmen zu unerträglichen Zuständen käme und ein geordneter Unterricht aus Personal- oder Raumgründen nicht mehr möglich wäre (Senatsbeschluss vom 10.09.2009, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluss vom 25.09.1990 - 1 B 52/90 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.04.2000 - 2 B 10555/00 u.a.- , NVwZ-RR 2000, 680; Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 777ff.; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.12.2008 - 2 ME 569/08 -, NVwZ-RR 2009, 372; Wörz/von Alberti/Falkenbach, Schulgesetz für Baden-Württemberg, Stand April 2017, § 88 Rn. 4.2).
  • VG Hamburg, 02.08.2010 - 15 E 1785/10

    Die Schulweglänge darf bei einer Profilschule nicht das maßgebliche

    Die Schule ist in einem solchen Fall unabhängig von den in § 87 Abs. 1 S. 2 HmbSG festgesetzten Klassenstärken verpflichtet, einen weiteren Platz bereit zu stellen, und zwar bis an die Grenze ihrer Funktionsfähigkeit ( so OVG Koblenz, Beschluss vom 19.4.2000, 2 B 10555/00, NVwZ-RR 2000, 680 f., Juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 25.9.1990, 1 B 52/90, Juris Kurztext; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.9.2005, 8 S 84.05, Juris Rn. 15; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.12.2007, 2 ME 601/0, Juris Rn. 16 ff.; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht Bd. 1, Schulrecht, 4. Auflage 2006, Rn. 629).
  • VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Dokumentation; Ganztagsschule; Härtefall;

  • VG Braunschweig, 04.08.2010 - 6 B 120/10

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Gesamtschule; Härtefall; Härtegrund;

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 E 21.1195

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand, dienstliches Interesse (hier:

  • VG Hamburg, 04.08.2011 - 15 E 1532/11

    Virtuelles Losverfahren; Schulplatz; Versuchsschule; Auslosung; Versuchsprogramm;

  • VG Düsseldorf, 07.08.2001 - 1 L 1340/01

    Verfassungsrechtlich gewährte Schulformwahlfreiheit; Entscheidungsbefugnis eines

  • VG Hamburg, 03.08.2012 - 15 E 1778/12

    Vorläufige Aufnahme in weiterführende Schule; Schulwunsch; Kapazität; keine

  • VG Leipzig, 20.08.2014 - 4 L 536/14

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme auf einem Gymnasium

  • VG Hamburg, 04.08.2011 - 2 E 1296/11

    Aufnahme in Grundschule; Anmeldeverbund

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